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Bezahlung

Tierärztliche Gebühren

Wir kümmern uns in erster Linie um unsere Patienten und die Sorgen ihrer Besitzer. Daher unterhalten wir nur ein eingeschränktes Rechnungswesen und führen nur in Ausnahmefällen verbunden mit vorheriger Absprache Behandlungen auf Rechnung durch.

Die Frage nach den Kosten ist legitim und wichtig. Tierärztliche Leistungen sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) aufgelistet. Alle Leistungen sind darin einzeln aufgeführt und es werden Preise aufgelistet (1-facher bis 3-facher Satz). Ein Unterschreiten der GOT ist für uns unzulässig. Wir berechnen in der Regel den 1,2- bis 1,4-fachen Satz, je nach Aufwand der Behandlung. Einzelheiten zur GOT können Sie dem Link zur Seite des bpt entnehmen.

Im Notdienst nach 18.00 Uhr sowie am Wochenende und Feiertagen ist der doppelte Satz der Gebührenordnung zu berechnen, zuzüglich einer Notdienstgebühr von 50 Euro.